Externer Datenschutzbeauftragter
Unternehmen, in denen mindestens 20 Mitarbeiter/innen ständig personenbezogenen Daten verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Falls es sich bei den erhobenen und ausgewerteten Daten um sensible Kategorien personenbezogener Daten handelt, entsteht diese Pflicht auch unabhängig von der Unternehmensgröße. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten können Sie Aus- und Weiterbildungskosten für interne Mitarbeiter/innen einsparen.
Datenschutzerklärung- / Impressum-Erstellung
Sowohl die Datenschutzerklärung als auch das Impressum einer Webseite muss gewisse Angaben enthalten. Gemäß DSGVO sind Betreiber von Webseiten dazu verpflichtet, ihre Nutzer ausführlich darüber zu informieren, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Gleiches gilt auch für andere Bereiche, in denen Daten erhoben und ausgewertet werden.
Wir bieten Datenschutzberatung für:
- kleine und mittlere Unternehmen
- eingetragene Vereine
- Behörden und öffentliche Einrichtungen
- Ärzte, Zahnärzte
Datenschutz-Audit
Im Rahmen eines Datenschutz-Audits verschaffen sich unsere Prüfer einen umfassenden Überblick über den Status-Quo in Ihrem Unternehmen. Anschließend erhalten Sie von uns einen Nachweis, den Sie bei Behörden oder Geschäftspartnern vorlegen können. Der Prüfbericht dient außerdem als Überblick über mögliche Optimierungsmaßnahmen.
Datenschutz-Schulung für Mitarbeiter
Werden Sie selber zum Datenschutzexperten! Unsere Datenschutzberater schulen Geschäftsführer und Mitarbeiter in Unternehmen vor Ort im Bereich Datenschutz. Dabei gehen die Experten auf Ihre individuelle Branchen- und Unternehmensstruktur ein. Tipp: Gerne stehen wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Erstellung von Datenschutz-Dokumenten:
- Erstellung aller notwendigen Datenschutz Dokumente
- Prüfung vorhandener Datenschutz-Dokumente
- Aktualisierung von Datenschutz-Dokumenten
- Dokumenten-Management-System
Datenschutz gemäß:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Telemediengesetz (TMG)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Häufige Anfragen:
- DSGVO Beratung
- Internationaler Datenschutz
- Konzerndatenschutz
- Datenschutz und Kirche
- Videoüberwachung und Datenschutz
- Datenschutz im Gesundheitswesen
- Betriebsrat Datenschutz
- Software für Datenschutzmanagement
Weitere Leistungen:
- Hilfe bei Erstellung von Unternehmensrichtlinien
- Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Kooperation mit Daenschutzbehörden
- Sensibilisierung von Mitarbeitern
- Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Überprüfung von Firmenwebseiten