Drohen Strafen, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?
Falls ein Betrieb per Gesetz zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, dies jedoch versäumt, drohen nach Art. 83 Absatz 4 DSGVO Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro oder alternativ 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes. Überlassen Sie also nichts dem Zufall und prüfen Sie genau, ob Ihr Unternehmen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Datenschutzbeauftragter Aufgaben
- Prüfung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen
- Erstellung und Verwaltung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen
- Ansprechpartner für zuständige Aufsichtsbehörde
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- transparente Kosten
- keine Aus- und Weiterbildungskosten für Mitarbeiter/innen
- langjährige praktische Erfahrung
- Beratung durch ganzes Team aus Experten möglich
Unsere Leistungen
- Erstellung Datenschutzerklärung
- Impressum-Erstellung
- Datenschutz-Dokumentation
- Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Datenschutzberatung /DSGVO-Beratung (Consulting)
- Erfassung und Bewertung technische und organisatorischer Maßnahmen