Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bohnen IT GmbH

1. Geltung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für alle Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt auch für künftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme unserer Produkte als anerkannt
und vereinbart. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Vertragspartner freibleibend und unverbindlich. Dies gilt ebenso für sämtliche Angaben
über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
2.2 An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist vorhanden ist.
2.3 Der Vertragspartner ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden.
2.4 Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung oder der Ausführung des
Geschäftes. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden für Zusicherungen von Eigenschaften. Lehnen wir nicht binnen 8 Tagen nach
Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2.5 Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, behalten wir uns ausdrücklich vor.
3. Preise
3.1 Sämtliche Preise gelten ab Lager Wuppertal. Es sind Preise netto Kasse zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer inkl. Standardverpackung.
Sonderverpackungen, insbesondere für Ersatzteile, Zubehör, Verbrauchsartikel werden gesondert berechnet und sind dementsprechend gesondert zu vergüten.
Versendungen – einschließlich eventueller Rücksendungen – gehen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.
3.2 Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise.
3.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
4. Zahlung und Verzug
4.1 Zahlungen sind sofort bei Lieferung und Rechnungsstellung fällig. Zahlungsort ist Wuppertal. Zahlungen haben netto Kasse zu erfolgen. Schecks oder Wechsel
werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde zuvor vereinbart. In diesen Fällen erfolgt die Annahme lediglich zahlungshalber. Der Vertragspartner übernimmt
sämtliche mit der Scheck- oder Wechselzahlung verbundenen Kosten.
4.2 Diese Zahlungsbedingungen gelten auch für Teillieferungen.
4.3 Ab dem 10. Tage nach Rechnungsstellung (Verzugsfall) haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von
5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bis zur vollständigen
Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten vor. Nach fruchtloser Nachfristsetzung können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, bereits
ausgelieferte Waren wieder an uns zu nehmen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Sofern einer der folgenden Fälle eintritt, werden alle Forderungen gegen den Vertragspartner (auch solche für noch nicht ausgelieferte Ware) sofort fällig:
– wenn der Vertragspartner mit der Bezahlung in Verzug gerät. Ausgenommen sind die Fälle, in denen er seine Zahlung an einen Spediteur nachweist
– wenn nach Absendung der Ware oder Auftragsbestätigung eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt
5. Umsatzsteuer
Im Hinblick auf das in Kraft getretene Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz verpflichtet sich der Vertragspartner, wenn er seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland hat, uns jeweils rechtzeitig seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben. Er stellt uns von jeglicher Haftung frei, die sich aus einer nicht
rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Angabe ergeben.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Liefergegenstandes einschließlich etwaiger Nebenforderungen
vor. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
der Saldoforderung.
6.2 Bei Einbau in fremde Waren durch den Vertragspartner werden wir Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die
gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der
Vertragspartner bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und bewahrt diese kostenfrei
mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
6.3 Der Geschäftspartner ist zur Verarbeitung und Veräußerung des Liefergegenstandes berechtigt, sofern er sich nicht im Verzug befindet. Im Falle der
Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Geschäftspartner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer)
ab, die ihm aus der Veräußerung erwachsen. Wir ermächtigen den Geschäftspartner widerruflich, die abgetretene Forderung für unsere Rechnung in eigenem
Namen einzuziehen.
6.4 Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden und zur Sicherheit zu übereignen.
6.5 Zugriffe Dritter sind abzuwehren. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Lieferungsgegenstand hat uns der Geschäftspartner unverzüglich zu
benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten.
6.6 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel
oder Ermächtigungen auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen. Hierzu dürfen wir die Geschäftsräume selbst oder durch einen Bevollmächtigten betreten.
7. Lieferung
7.1 Lieferdaten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart.
7.2 Überschreiten wir einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat, so ist der Geschäftspartner berechtigt, nach angemessener
Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Vertragspartner muss die empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden und Produktmängel untersuchen und solche uns unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb 2 Tagen ab Erhalt schriftlich und unter genauer Beschreibung mitteilen. Unterlässt er dies, so kann er nach Ablauf der Frist keine Rechte mehr
geltend machen.
8.2 Im Falle berechtigter Reklamationen trägt der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung das Risiko der Rücksendung an uns.
8.3 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, die dem Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang
mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung von unseren Liefergegenständen entstehen, sind ausgeschlossen.
8.4 Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn wir ausdrücklich und schriftlich eine bestimmte
Eigenschaft zugesichert haben.
8.4.1 Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn wir ausdrücklich und schriftlich eine bestimmte
Eigenschaft zugesichert haben.
8.4.2 Für Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit haften wir nur, wenn Beschaffenheitsmerkmal ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
8.5 Abgesehen von Verletzungen für Leben, Körper oder Gesundheit haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Zudem haften wir für leichte
Fahrlässigkeit in den Fällen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit durch letztere die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet wird.
9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Sämtliche mit uns geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
9.2 Erfüllungsort ist Wuppertal.
9.3 Gerichtsstand ist Wuppertal. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer
Wahl das Amts- oder Landgericht Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Vertragspartner an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
10.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.